Regeln
1. Die European Cycling Challenge 2017 - ECC2017 findet vom 1. bis 31. Mai 2017 statt.
2. Die Anmeldung zur Challenge ist vom 1. April bis zum 31. Mai möglich.
3. Tritt dem Team deiner Stadt bei und tracke im Mai deine Fahrrad-Fahrten mit der kostenlosen App - für eine Definition gültiger Fahrten, siehe Punkt 9.
4. Falls du dich nach dem 1. Mai für die ECC2017 anmeldest, kannst du die Fahrten der vorherigen Tage manuell nachtragen.
5. Alle Arten von Fahrrädern sind erlaubt - eigene oder gemietete, Bike-Sharing, E-Bikes, Cargo-Bikes etc.
6. Alle Fahrrad-Fahrten können gewertet werden, für das das Fahrrad als Verkehrsmittel benutzt wird. Beispiele: Fahrten von und zur Arbeit oder Schule, zum Einkaufen, um Freunde zu besuchen oder ins Kino oder zum Schwimmbad.
7. Fahrten mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit über 30 km/h UND einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h werden nicht für die Challenge gewertet (also nicht für die Städte-Rangliste), aber für die Statistik-Rangliste. Gleiches gilt für Fahrten über 35 km am Stück.
8. Du kannst dem Team einer Stadt beitreten, wenn du in der betreffenden Stadt lebst oder innerhalb der Stadt mit die Fahrrad unterwegs bist.
9. In der "Städte-Rangliste" werden nur die Kilometer einer Fahrt gezählt, die innerhalb der Stadtgrenzen liegen. In der "Statistik-Rangliste" werden alle Kilometer einer Fahrt gezählt.
10. Du kannst nur einem Städte-Team beitreten.
11. Du kannst einem Sub-Team in jeder Kategorie beitreten (Firmen, Schulen, Gruppen).
12. Die beiden offiziellen Ranglisten sind: die "Städte-Rangliste" und die "Best Cycling City Rangliste". Alle anderen Ranglisten haben nur statistische Bedeutung.
13. Sport-Aktivitäten werden nicht gezählt.
14. Es ist nicht erlaubt Fahrten in Teilstrecken aufzuteilen.
15. Falls du über kein Smartphone verfügst, kannst du deine Fahrrad-Fahrten manuell erfassen - bis zu sechs Fahrten pro Tag.
Versuche möglichst alle Fahrten per GPS zu erfassen.
Um „fair play“ bei der European Cycling Challenge sicher zu stellen können die ECC-Koordinatoren die Fahrten der Teilnehmer überprüfen. Die ECC-Koordinatoren habe das Recht, Fahrten die zweifelhaft/ unrealistisch/ gefaked erscheinen, auszuschliessen.